1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel und Restaurant Hohe Schule, Schulhofstraße 3–5, 35745 Herborn.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Hotels zustande. Eine Buchung kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.
3. Leistungen
Das Hotel verpflichtet sich, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Gesamtbetrag spätestens bei Anreise zu begleichen.
5. Stornierungsbedingungen (Zimmer)
Eine kostenfreie Stornierung der gebuchten Zimmer ist bis 24 Stunden vor Anreise möglich.
Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise werden 100 % des Gesamtpreises inklusive Frühstück in Rechnung gestellt.
6. An- und Abreise
Die Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab der vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung.
Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen.
7. Rauchverbot
In allen Zimmern des Hotels besteht ein striktes Rauchverbot.
Bei Verstoß wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 500,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben.
Weitergehende Schäden oder Kosten, insbesondere durch Ausfallzeiten der Zimmer, bleiben hiervon unberührt und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
8. Beschädigungen und Haftung des Gastes
Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Begleitpersonen oder Besucher verursacht werden.
Bei Beschädigungen von Inventar, Ausstattung oder Räumlichkeiten wird eine angemessene Schadensersatzpauschale erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Schaden und wird durch den Betreiber des Hotels festgelegt.
9. Veranstaltungen / Bankett / Hochzeiten
Für Veranstaltungen, Bankette und Hochzeiten gelten individuelle Vereinbarungen.
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.
10. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese wurden ausdrücklich in Verwahrung gegeben.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Herborn.